6 Die Beurteilung des Faltverhaltens von Rohren muss nach den Anforderungen der entsprechendenErzeugnisnorm vorgenommen werden. Sind diese Anforderungen nicht festgelegt, dann gilt das Fehlen vonsichtbaren Rissen, ohne Vergrˆflerungshilfen beobachtet, als Nachweis daf¸r, dass die Probe die Pr¸fungbestanden hat. Unbedeutende Fehler an den Kanten d¸rfen nicht als Grund f¸r eine Zur¸ckweisungangesehen werden.