(1) Sicherheitsrecht. Das Sicherheitsrecht bezieht sich auf das Recht des Tourismuskonsumenten, den Schutz des Eigentums und der Person des Tourismuskonsumenten zu beantragen, die vom betreffenden Tourismusunternehmen bereitgestellt werden.
(1) Sicherheitsrecht. Ein Sicherheitsrecht bedeutet, dass ein Tourismusverbraucher das Recht hat, die Immobilie und den persönlichen Schutz zu beanspruchen, die der Tourismusbetreiber dem Tourismusverbraucher gewährt.
(1) Sicherheitsrechte.Das Sicherheitsrecht bezieht sich auf das Recht der Tourismusverbraucher, den Schutz von Eigentum und Personen zu verlangen, die von Tourismusbetreibern bereitgestellt werden;