4. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung des GS-Zeichens müssen die Proportionen des oben abgebildetenRasters eingehalten werden.5. Das Raster dient ausschließlich zur Festlegung der Proportionen; es ist nicht Bestandteil des GS-Zeichens.6. Für die Darstellung des GS-Zeichens ist sowohl dunkle Schrift auf hellem Grund als auch helle Schrift aufdunklem Grund zulässig.7. Mit dem GS-Zeichen ist das Symbol der GS-Stelle zu kombinieren. Das Symbol der GS-Stelle ersetzt dasWort „Id-Zeichen“ in der obigen Darstellung. Es muss einen eindeutigen Rückschluss auf die GS-Stellezulassen und darf zu keinerlei Verwechslung mit anderen GS-Stellen führen.8. Das Symbol der GS-Stelle ist in der linken oberen Ecke des GS-Zeichens anzubringen. Es kann geringfügigüber den äußeren Rand des GS-Zeichens hinausreichen, wenn dies aus Platzgründen erforderlich ist undsofern das Gesamtbild des GS-Zeichens nicht verfälscht wird.9. Wird das GS-Zeichen mit einer Höhe von 2 cm oder weniger abgebildet, ist es zulässig, das Symbol derGS-Stelle links neben dem GS-Zeichen abzubilden. In diesem Fall muss jedoch das Symbol der GS-Stelledas GS-Zeichen berühren, damit die Einheit des Sicherheitszeichens erhalten bleibt. Außerdem darf dasSymbol der GS-Stelle nicht größer sein als das GS-Zeichen, damit es dieses nicht dominiert.10. Andere grafische Darstellungen und Beschriftungen dürfen nicht mit dem GS-Zeichen verknüpft werden,wenn dadurch der Charakter und die Aussage des GS-Zeichens beeinträchtigt werden.