Es besteht ein Kausalzusammenhang zwischen dem rechtswidrigen Verhalten der fehlerhaften Partei und der Tatsache des Schadens, und die fehlerhafte Partei sollte die entsprechende Schadensersatzhaftung tragen.
Es besteht ein Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Handlung der falschen Partei und der Tatsache des Schadens, und die falsche Partei sollte die entsprechende Haftung tragen.
Es besteht ein Kausalzusammenhang zwischen dem rechtswidrigen Akt des Verschuldens und dem Schadenstatbestand, und der Verschulder sollte die entsprechende Schadensersatzhaftung tragen.