Den Lehrkräften für besondere Aufgaben obliegt die unterstützende Tätigkeit in der Lehre insbesondere durch Lehrveranstaltungen, die überwiegend der Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse dienen und nicht die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren erfordern. Sie führen ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Funktionsbeschreibung ihrer Stelle und unter der fachlichen Verantwortung einer Professorin/eines Professors durch.