Masterstudiengänge sollen einen vorausgegangenen Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder fachübergreifend erweitern. Als Weiterbildungsstudiengang setzt der Masterstudiengang eine Phase der Berufspraxis und ein Lehrangebot voraus, das die beruflichen Erfahrungen berücksichtigt. Bei der Einrichtung eines Masterstudiengangs legt die Fachhochschule fest, ob es sich um einen Studiengang innerhalb der konsekutiven Studiengangstruktur oder um einen weiterbildenden Studiengang handelt. Weiterbildende Masterstudiengänge führen zu demselben Qualifikationsniveau und verleihen dieselben Berechtigungen wie die übrigen Masterstudiengänge. Bachelor- und Masterstudiengänge umfassen obligatorisch eine Abschlussarbeit.