Nach dem Arbeitsgesetz besteht der Hauptinhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitnehmer darin, dass der Arbeitnehmer Arbeit gibt, das Ziel des Arbeitnehmers darin besteht, Löhne zu erhalten, und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitnehmerentschädigung als Vergütung zahlt.