Theoretisch ist die Wasserstraße 15 bis 20 mm vom Leimstand entfernt, am häufigsten werden 10 bis 12 mm verwendet. Mindestens 8 mm. Der Mindestabstand zwischen der Wasserstraße und dem Schraubenloch beträgt mindestens 5 mm, und der Mindestabstand zwischen dem Fingerhutloch und dem Fingerhut beträgt mindestens 4 mm. Der Abstand zwischen den Wasserkanälen sollte das 3-5-fache des Durchmessers des Wasserkanals betragen, und der Abstand zwischen den beiden verschachtelten Wasserkanälen beträgt 3 mm, wenn der Wasserkanal über 150 mm liegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wasserkanalverbindungen in den Formboden eingelassen werden sollten, beträgt der Abstand zwischen den Wasserkanälen mindestens 26 mm