Lehrkräfte für besondere Aufgaben in den Fachbereichen und den Besonderen Gliederungen werden nach Anordnung der Leitung des Fachbereichs oder der Einrichtung tätig, der ihre Stelle zugeordnet ist. Soweit sie dem Aufgabengebiet einer Professorin/eines Professors zugewiesen sind, ist diese/dieser weisungsbefugt.