Solange ein normales Arbeitsverhältnis besteht, wird das Beschäftigungsverhalten des Arbeitgebers nicht als Versammlung illegaler Einwanderer durch den Arbeitgeber angesehen.
Solange ein normales Arbeitsverhältnis besteht, wird das Beschäftigungsverhalten des Arbeitgebers nicht als die Sammlung illegaler Einwanderer durch den Arbeitgeber betrachtet.
Solange es ein normales Arbeitsverhältnis gibt, gilt das Arbeitsverhalten des Arbeitgebers nicht als Arbeitgeber, der illegale Einwanderer sammelt.<br>