Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft kann die Programme bestimmen, die für die regionale, überregionale und internationale Aufgabenteilung in Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und Studium bei der Einrichtung von Studiengängen und bei der Bildung von Schwerpunkten der Forschung zu berücksichtigen sind. Es hört vorher die Fachhochschule an.