Wenn die rechtswidrige Handlung eines Ehegatten dem anderen Schaden zugefügt hat, sollte die betroffene Partei die nicht verschuldete Partei entschädigen.
Verursacht einer der rechtswidrigen Handlungen eines der Ehegatten dem anderen Schaden, so ersetzt die Partei, die gegen das Gesetz verstößt, die Partei, die nicht schuldhaft ist.