Ein Grundstück von 900 m² wird in zwei Parzellen aufgeteilt. Das vordere Grundstück hat eine Größe von 500 m² und das hintere Grundstück ist 400 m² groß.Der Verkehrswert der Grundstücke ohne Wegerecht liegt bei 350 Euro pro m². Damit hat das vordere Grundstück einen Wert von 175.000 Euro und das hintere Grundstück einen Wert von 140.000 Euro.Um zum hinteren Grundstück zu gelangen, ist eine Zuwegung über das vordere Grundstück erforderlich. Das Teilstück des vorderen Grundstücks für die Zufahrt hat eine Fläche von 50 m².Die Wertminderung für das vordere Grundstück wird mit 15 Prozent angesetzt.Die jährliche Zahlung entspricht einem Liegenschaftszins von 3 Prozent.Die jährliche Geldrente für das Wegerecht liegt bei 400 Euro.Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks zahlt 200 Euro im Jahr als Instandhaltungskosten für die Nutzung des Wegerechts.Der Rentenbarfaktor für die jährlichen Zahlungen wird mit 33,33 angesetzt. Damit lässt sich der abgezinste Wert der Rente ermitteln.