Wenn das Praktikumsverhältnis im Vertragsgesetz enthalten ist, bedeutet dies, dass die Doppellohnregel für die Nichtunterzeichnung eines schriftlichen Arbeitsvertrags auch für Praktika gilt.
Wenn das Praktikumsverhältnis im Vertragsrecht enthalten ist, bedeutet dies, dass die doppelte Lohnvorsorge ohne schriftlichen Arbeitsvertrag auch auf das Praktikum anwendbar ist,