4.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunkts Erzeugungsanlagen sind an einem geeigneten Punkt im Netz, dem Netzanschlusspunkt, anzuschließen. Anhand der in 1.3 aufgeführten Unterlagen ermittelt der Netzbetreiber den geeigneten Netzanschlusspunkt, der auch unter Berücksichtigung der Erzeugungsanlage einen sicheren Netzbetrieb gewährleistet und an dem die beantragte Leistung aufgenommen und übertragen werden kann. Entscheidend für eine Netzanschlussbeurteilung ist stets das Verhalten der Erzeugungsanlage am Netzanschlusspunkt bzw. am Verknüpfungspunkt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erzeugungsanlage ohne störende Rückwirkungen betrieben und die Versorgung anderer Kunden nicht beeinträchtigt wird. Beispiele für die Anschlussbeurteilung von Erzeugungsanlagen sind in Anhang E aufgeführt. Ist für den Anschluss der Erzeugungsanlage an das allgemeine Netz des Netzbetreibers eine separate Netzanschlussleitung erforderlich, muss der Anschluss auch über eine separate Übergabestelle erfolgen, die nach TAB 2007 auszuführen ist. Befinden sich Erzeugungs- und Verbrauchsanlage in einem Gebäude, ist die Übergabestelle für die Erzeugungsanlage in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten für die Verbrauchsanlage des Kunden zu installieren und mit der Aufschrift „Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz“ zu kennzeichnen. Es ist sicherzustellen, dass die Erzeugungsanlage von der übrigen Verbrauchsanlage des Kunden elektrisch eindeutig getrennt ist. Mehrere Erzeugungsanlagen, die auf unterschiedlichen Gebäuden oder auf unterschiedlichen Grundstücken installiert sind, können nicht zusammengefasst an einem Anschlusspunkt an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen werden. Die Beurteilung der Anschlussmöglichkeit unter dem Gesichtspunkt der Netzrückwirkungen erfolgt anhand der Impedanz des Netzes am Verknüpfungspunkt (Netzkurzschlussleistung, Resonanzen), der maximalen Anschlussscheinleistung sowie der Art und Betriebsweise der Erzeugungsanlage. Dabei wird der normale Schaltzustand und der ungestörte Betrieb des Netzes zugrunde gelegt. Sofern mehrere Erzeugungsanlagen im gleichen Niederspannungsnetz angeschlossen sind, muss deren Gesamtwirkung betrachtet werden. Bei wartungs- oder störungsbedingten Schaltungsänderungen kann es für den ermittelten Netzanschlusspunkt