Bei der Lagerung des angenommenen Bestands sollte die Verwahrung des angenommenen Bestands von anderen Kaufbefugnissen getrennt werden, wodurch das Risiko eines unbefugten Erwerbs verringert werden kann.
Bei der Lagerung des akzeptierten Inventars ist die Verwahrung des akzeptierten Inventars von anderen Funktionen und Befugnissen der Beschaffung zu trennen, um das Risiko einer unbefugten Beschaffung zu verringern.
Beim Lagern des geprüften Bestands ist das Risiko nicht autorisierter Anschaffungen zu mindern, indem die Aufbewahrung des geprüften Bestands von den anderen Aufgaben des Einkaufs getrennt wird.