Um festzustellen, ob für Sie Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht, muss Ihr Status als Erwerbsperson geprüft werden. Dafür wird ein sogenanntes obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist für die Durchführung zuständig und berücksichtigt dabei die Gesamtumstände. Das Ergebnis wurde Ihnen in Form eines Bescheides mitgeteilt.Entlassungsentschädigung Haben Sie die Steuerklasse im Laufe des Jahres, in dem die Beschäftigungslosigkeit eingetreten ist, gewechselt?Familienkasse