Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft beruft die Professorinnen und Professoren.Es kann eine Berufung abweichend von der Reihenfolge des Vorschlags der Fachhochschule vornehmen oder innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen Vorschlag anfordern. Die Berufung einer von der Fachhochschule nicht vorgeschlagenen Person kann nach Anhörung der Fachhochschule erfolgen, wenn innerhalb der in Satz 2 und Absatz 5 festgelegten Fristen kein Vorschlag unterbreitet worden ist oder in dem zweiten Vorschlag keine geeigneten Personen benannt sind, deren Qualifikation den Anforderungen der Stelle entspricht.