Der Verkauf einer Eigentumswohnung oder die sonstige Veräußerung eines Wohnungseigentums ist in vielen Eigentümergemeinschaften nur mit Zustimmung des Verwalters oder einer anderen Person zulässig.
Der Verkauf einer Eigentumswohnung oder die sonstige Veräußerung eines Wohnungseigentums ist in vielen Eigentümergemeinschaften nur mit Zustimmung des Verwalters oder einer anderen Person zulässig.