Einstellungsvoraussetzung für Lehrkräfte für besondere Aufgaben ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein den fachlichen Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium (akademische Mitarbeiterin/akademischer Mitarbeiter). Für die Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben als Lehrwerkmeisterin/Lehrwerkmeister ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen in der Regel eine den fachlichen Anforderungen entsprechende Meisterprüfung erforderlich. Neben den Voraussetzungen nach Satz 1 oder Satz 2 sind weitere Einstellungsvoraussetzungen die pädagogische Eignung und gute fachbezogene Leistungen in der Praxis auf dem Gebiet, auf dem die praktischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden sollen.