Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dassdie Dunkelfeldbeleuchtung (22) eine längliche Gestalt aufweist und insbesondere eine Linienbeleuchtung ist und/oder dass sich die Dunkelfeldbeleuchtung (22) über die Breite des Detektionsbereichs (24) und insbesondere über die gesamte Breite des zu untersuchenden Gegenstandes (14) erstreckt und/oder dass die Dunkelfeldbeleuchtung (22) parallel zur Hellfeldbeleuchtung (20) orientiert neben der Hellfeldbeleuchtung (20) angeordnet ist.