Die Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studiengängen und Masterstudiengängen hat, wer hierzu besonders geeignet ist. Der Zugang zu konsekutiven Masterstudiengängen setzt den Bachelorabschluss oder einen äquivalenten Abschluss voraus und ist insbesondere von einer Eignungsprüfung, einem qualifizierten Notendurchschnitt oder anderen geeigneten Verfahren abhängig zu machen.