Nach Ablauf der Freistellung berichtet die/der Freigestellte über die Ergebnisse der Vorhaben oder der Fortbildung in der beruflichen Praxis der Hochschulleitung und gegebenenfalls zusätzlich in einer öffentlichen Veranstaltung. Die Fachhochschule übermittelt dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft jährlich eine Übersicht über die abgelaufenen Freistellungen, in der die wesentlichen Ergebnisse der Vorhaben beziehungsweise der Fortbildung in der beruflichen Praxis dargestellt werden.