Beispiel: Vater und Mutter sind Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem großen Wohnhaus bebaut ist. Der Sohn möchte gerne die Immobilie übernehmen und das Obergeschoss renovieren. Die Eltern entschließen sich daher, sie ihm zu übertragen. Damit sie selbst aber weiterhin die Wohnung im Erdgeschoss nutzen können, behalten sie sich ein Wohnungsrecht vor. Es wird ein notarieller Übergabevertrag geschlossen, im Zuge dessen Abwicklung der Sohn als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Zugleich wird im Grundbuch das Wohnungsrecht für die Eltern verzeichnet. Manchmal ist es auch so, dass ein Lebensgefährte den anderen absichern will und ihm/ihr daher ein Wohnungsrecht gewähren möchte. Ein Wohnungsrecht kann zu Lebzeiten des Eigentümers bestellt werden oder mittels eines Testaments - also von Todes wegen - einer bestimmten Person vermacht werden.