Die Priorität für die zivilrechtliche Wiedergutmachung besteht darin, zu verstehen, dass der Eigentümer des „gefälschten Lebensmittels“ Anspruch auf eine Erstentschädigung für seine Waren hat und dass der Umgang mit gefälschten Lebensmitteln zunächst sicherstellen muss, dass das Opfer geborgen wird. Die vorrangige Anwendung der zivilrechtlichen Entschädigung gilt nicht nur für verschiedene Arten von Geldbußen, sondern auch für die Schulden der Lebensmittelhersteller