Werden die Mittel Dritter von der Fachhochschule verwaltet, werden die aus den Mitteln zu bezahlenden hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Drittmittelprojekten als Personal der Fachhochschule im privatrechtlichen Dienstverhältnis eingestellt. Die Einstellung setzt voraus, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter von der Professorin/dem Professor, die/der das Vorhaben durchführt, vorgeschlagen wird. Werden die Mittel nicht von der Fachhochschule verwaltet, schließt die Professorin/der Professor die Arbeitsverträge mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab; dabei soll sie/er die im öffentlichen Dienst für vergleichbare Tätigkeiten üblichen Vergütungen und Urlaubsregelungen vereinbaren.