Einleitung Die nachstehende Anwendungsregel fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen. Die Anwendungsregel ersetzt die 4. Ausgabe der VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Sie wurde völlig neu gestaltet und im logischen Aufbau übersichtlicher gegliedert. Wie in den höheren Spannungsebenen werden zukünftig auch die in Niederspannungsnetze einspeisenden Erzeugungsanlagen an der statischen Spannungshaltung beteiligt. Sie haben daher während des normalen Netzbetriebes ihren Beitrag zur Spannungshaltung im Niederspannungsnetz zu leisten. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Auslegung der Anlagen. Die Anwendungsregel fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss an das Niederspannungsnetz zu beachten sind, damit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebes gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftgesetzes auch mit wachsendem Anteil an dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten bleiben und die in der DIN EN 50160 formulierten Grenzwerten der Spannungsqualität eingehalten werden können. Zu einzelnen Punkten werden zusätzliche Informationen gegeben, um bestimmte Vorgaben der Anwendungsregel zu erläutern. Um den Text der Anwendungsregel auf das Wichtigste zu beschränken, sind diese erläuternden Informationen im Anhang A abschnittsweise zusammengefasst. Anhand der in Anhang E aufgeführten Berechnungsbeispiele besteht die Möglichkeit, die Zulässigkeit des Anschlusses einer Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz aufgrund der gegebenen Daten zu prüfen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass ein Anschluss an das Niederspannungsnetz nicht möglich ist, kommt in der Regel ein Anschluss an die höhere Spannungsebene – also an das Mittelspannungsnetz – infrage. Die hierfür vorzunehmende Anschlussbeurteilung erfolgt gemäß der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“1). Der Anhang enthält Vordrucke für die Zusammenstellung der erforderlichen Daten einer Erzeugungsanlage von der Planung des Netzanschlusses bis zur Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage. Diese Anwendungsregel ist Bestandteil der VDN-Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)