Die Stromversorgung für den Bau wird von Vertragspartei A für den Anschluss an den temporären Stromverteilungsraum vor Ort bestimmt, und die temporäre Stromversorgung vor Ort muss ein dreiphasiges Fünfleitersystem sein.
Baustrom von Partei A ausgewiesener Stromanschluss zum Standort temporärer Stromverteilungsraum, temporärer Strom vor Ort mit einem dreiphasigen Fünf-Leiter-System.
Die Stromversorgung wird durch die von der Partei A bezeichnete Stromversorgung an den vorübergehenden Verteilungsraum angeschlossen, und die vorübergehende Stromversorgung vor Ort übernimmt ein dreiphasiges Fünfdrahtsystem.<br>