Ist gemäß einer Kundenforderung eine vom Standard abweichende Schichtdicke auszuführen, werdenMaterialnummern mit Grundierungsvariante nach FV 200Y angelegt. Die Sonderausführung der Grundierungwird im Arbeitsplan vorgeschrieben (z. B. „Grundierung nach Anstrich S11-FV 200G“).Diese Regelung gilt auch, wenn ein Einzelteil nach Anstrichfestlegung statt der Tauchgrundierung eineSpritzgrundierung erhält (z. B. Gussrohteil mit Anstrich S11, siehe Mat.-Nr. L……-S11)